Freitag, 10. Oktober 2008

Definition - oder: Was ist eigentlich die totale Revolution?

Bevor man überhaupt irgendetwas revolutionieren kann, gilt es zu klären, was man unter der "totalen Revolution" versteht. Heutzutage wird Revolution oft als "gewaltsamer, politischer Umsturz" verstanden. Die frühere Bedeutung "Veränderung, (plötzlicher) Wandel, Neuerung" erscheint in der Verwendung da schon wesentlich trivialer. Eine Revolution könnte im Baukastenprinzip als verteiltes, dezentral organisiertes Netz funktionieren, welches als Summe aller Klein- und Kleinstrevolutionen verstanden wird - allen voran die Revolution des persönlichen Selbst (das "Ich"). Die totale Revolution umfasst somit nicht zwinged die politische Umwälzung, schließt sie aber auch nicht explizit aus.

Es ist hierzulande nicht sehr einfach, eine ordentliche Revolution legal durchzuführen. "Legal" ist allerdings Definitionssache der gesetzgebenden Gewalt. Hier legt irgendjemand die Regeln fest und sagt: "Das darfst Du nicht!" - und dann darf man es nicht. Vergleicht man diesen Sachverhalt mit Spielen wie "Mensch ärgere Dich nicht", so gibt es auch dort wesentliche Spielregeln, die man entweder einhält, indem man sich anpasst und es hinnimmt, sich zu "ärgern". Ist man mit den Spielregeln nicht einverstanden, spielt man dieses Spiel nicht mit. In bestimmten Situationen wird jedoch auch der mündige Zeitgenosse zum Mitspielen gezwungen - ohne je eine Chance über die Verneinung und Entscheidung des Mitspielens gehabt zu haben. Im Idealfall werden die Spielregeln geändert - oder man sorgt für die symbolischen "Asse im Ärmel".

In Deutschland wird die Feststellung der Identität mit dem Vermummungsverbot zu verhindern versucht. Hierzu wird in Wikipedia folgendes geschrieben:
Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern[...]
Wird die Identität eines Demonstranten festgestellt, ist es ein leichtes, ihn bei der Kundgebung von systeminkonformen Meinungen zu hindern. Die Untersagung der freien Meinungsäußerung kann jedoch nicht hingenommen werden. Es geht noch weiter:
In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Versammlungsgesetz das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel, sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen.

Ist der Demonstrant nicht geschützt, kann er leichter bei seinen Aktionen gestört werden. In der Folge geht das Spiel ungehindert weiter. Auch diese Regelung ist freilich nicht tragbar.

In den redaktionell betreuten Massenmedien wird stets sachlich über die passierten Dinge berichtet, nicht jedoch über deren Zusammenhänge und Entwicklungen. Amokläufe, Anschläge usw., aber auch eher friedlichere Dinge wie Demonstrationen klingen z.B. zunächst schrecklich und wirken schockierend. Werden aber die Beweggründe der jeweiligen Aktionen deutlich, können verschiedene Dinge begriffen und nachvollzogen werden. Fangen wir also erst einmal im Kleinen an und nennen die Dinge beim Namen, die uns nicht passen.

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